Erlaubte
Fischfanggeräte: 2 Angelgeräte mit je einem einfachen Haken.
Erlaubte
Entnahme sind 2 Stück Karpfen pro Fischereiberechtigungsschein.
Brittelmaß:
Karpfen
35 cm, Karpfen ab 70 cm müssen schonend ausnahmslos wieder zurückgesetzt
werden.
Der
entnommene Fang ist unverzüglich im Berechtigungsschein einzutragen.
Entnommene
Fische im Setzkescher oder dergleichen gelten als Aneignung.
Weiterfischen
nur mit neu gelöstem Fischereiberechtigungsschein erlaubt.
Verbotene Köder sind Würmer, Maden
und künstliche Köder.
Anfütterung
mit maximal einer Handvoll
Fischfutter erlaubt.
Entnommene
Fische dürfen weder verkauft noch eingetauscht, oder in anderen Gewässern
eingesetzt werden.
Die
Entnahme von anderen Fischarten und Köderfischen ist verboten.