Durch den Abschluss eines gemeinsamen Bewirtschaftungsübereinkommens zwischen Gemeinde und Österreichische Fischereigesellschaft ist hier ein überaus attraktives Angelgebiet entstanden. Es kann in diesem Revier der Kampfluss vom Elektrizitätswerk Krumau flussabwärts bis zur Einmündung des Töpernitzbaches ganzjährig befischt werden.
Das Fischen vom Boot ist erlaubt. Als Fischfanggeräte sind zwei Angelstöcke mit allen erlaubten Ködern gestattet.
Fischarten: Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Maräne, Renke, Karpfen, Wildkarpfen, Schleie. Pro Tag dürfen drei Fische dieser Fischarten entnommen werden, davon nur 1 Hecht. Die Entnahme von Raubfischen (Hecht, Zander) ist auf drei Stück pro Woche begrenzt.
Damit auch der Nachwuchs die Angelpraxis lernen kann, dürfen in die Lizenz eingetragene Kinder (10 – 14 Jahre) in diesem Revier mit einer Angelrute mitangeln. Dem Lizenzinhaber verbleibt dann nur die Benützung der zweiten Angelrute.